Leistungsspektrum der Taucherarztpraxis

Anfragen / Auskünfte per Email oder Telefon dürfen nach deutschem Recht nur in allgemeiner Form beantwortet werden. Zur Beurteilung des Einzelfalls ist immer ein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient vorgeschrieben. Eine Ausnahme stellen natürlich Nachfragen zu einer bereits erfolgten Vorstellung dar.

Tauchtauglichkeitsuntersuchungen / Tauchsportärztliche Untersuchungen

Die Untersuchungen in meiner Praxis erfolgen nach den Untersuchungsstandards der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM), die in der Checkliste Tauchtauglichkeit veröffentlicht sind, bzw. bei Kinder und Jugendlichen auch nach den Standards der Gesellschaft für pädiatrische Sportmedizin (GPS).

Vor Aufnahme des Tauchsports sowie in regelmässigen Abständen (GTÜM-Empfehlung: <15 Jahre: jährlich, 15-39 Jahre: alle drei Jahre, ≥ 40 Jahre: jährlich) ist eine tauchsportärztliche Untersuchung empfohlen.
Diagnostik: Lungenfunktion, Ruhe-EKG &
            Belastungs-EKG
Neben den Vorerkrankungen, der körperlichen Untersuchung, den bisherigen Taucherfahrungen geht es in der apparativen Diagnostik vor allem um die Untersuchung von Herz (EKG; ≥40 Jahre: Belastungs-EKG) und Lunge (Lungenfunktionsprüfung). Seit dem Frühjahr 2018 kann ich auch das Belastungs-EKG selbst durchführen, so dass ich Ihnen alle erforderlichen Untersuchungen aus einer Hand bieten kann.
Bei der Einnahme einer Dauermedikation ist es oftmals sinnvoll zunächst einen Gesprächstermin zu vereinbaren, um zu klären, ob hier überhaupt eine Tauchtauglichkeit möglich ist. Hierzu informieren wir Sie ggf. bei einer Terminvereinbarung.

Die Durchführung der Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und muss entsprechend privat bezahlt werden. Hierzu wird eine transparente Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt. Im Regelfall fallen für die tauchsportärztliche Untersuchung mit Ruhe-EKG (i.d.R. bis incl. 39 Jahre) Gebühren in Höhe von 80,00 € (ab 01.07.2023: 85,79 €) sowie für die Untersuchung mit Belastungs-EKG (i.d.R. ab 40 Jahre) in Höhe von 95,00 € (ab 01.07.2023: 99,22 €) an. Aktuell erheben wir einen Zuschlag für besondere Hygienemaßnahmen und Mehrverbrauch an Einwegmaterialien in Höhe von 6,41 Euro pro tauchsportärztlicher Untersuchung.
Für eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung sollten Sie ca. 60 bis 90 Minuten Zeit einplanen.
Einige Krankenkassen (z.B. Die Techniker) erstellen die Kosten der Untersuchung auf Antrag teilweise.

Formulare zur Tauchtauglichkeitsuntersuchung zur Vorbereitung auf den Termin in der Praxis
GTÜM: Tauchmedizinischer Untersuchungsbogen für das Sporttauchen (Erwachsene)
GTÜM: Untersuchungsbogen für Kinder- und Jugendliche

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für Taucherarbeiten ("G31") darf ich aufgrund der rechtlichen Situationen nicht durchführen, dieses muss durch einen Facharzt für Arbeitsmedizin bzw. einen Arzt für Betriebsmedizin erfolgen. Arbeitsmedizinisch tätigen Kollegen biete ich gerne gemäß §7 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) die fachliche Mitbeurteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.

Die Tauglichkeitsuntersuchung für DLRG-Einsatztaucher gemäß verbandsinternen Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV-R 105-002 ("Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen") sowie für Signalfrauen/Männer darf ich durchführen. Interessierte DLRG-Gliederungen sprechen mich bitte an, um das weitere Vorgehen und die Kosten zu besprechen.

Sonstige Tauchmedizinische Fragestellungen

Auf Wunsch biete ich auch gerne tauchmedizinische Beratung zu „Wunschthemen“ an. Die Abrechnung muss hier ebenfalls privat erfolgen und orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Vorträge / Ausbildung

Interessierten Tauchsportverbänden / -vereinen sowie Veranstaltern ärztlicher Fortbildungen stehe ich gerne als Referent zu verschiedenen Fragen und Themen der Tauchmedizin zur Verfügung.
In der Vergangenheit durfte ich bereits bei verschiedenen Veranstaltungen der DLRG, des Tauchsportverbandes NRW, des Saarländischen Tauchsportbundes, den Bonner-Tauchersymposium etc. als Referent tätig sein.