Leistungsspektrum der Taucherarztpraxis
Anfragen / Auskünfte per Email oder Telefon dürfen nach
deutschem Recht nur in allgemeiner Form beantwortet werden. Zur
Beurteilung des Einzelfalls ist immer ein persönlicher Kontakt
zwischen Arzt und Patient vorgeschrieben. Eine Ausnahme stellen
natürlich Nachfragen zu einer bereits erfolgten Vorstellung dar.Tauchtauglichkeitsuntersuchungen / Tauchsportärztliche
Untersuchungen
Die Untersuchungen in meiner Praxis erfolgen nach den
Untersuchungsstandards der Gesellschaft für Tauch- und
Überdruckmedizin (GTÜM), die in der Checkliste
Tauchtauglichkeit veröffentlicht sind, bzw. bei Kinder und
Jugendlichen auch nach den Standards der Gesellschaft für
pädiatrische Sportmedizin (GPS).Vor Aufnahme des Tauchsports sowie in regelmässigen Abständen (GTÜM-Empfehlung: <15 Jahre: jährlich, 15-39 Jahre: alle drei Jahre, ≥ 40 Jahre: jährlich) ist eine tauchsportärztliche Untersuchung empfohlen.

Bei der Einnahme einer Dauermedikation ist es oftmals sinnvoll zunächst einen Gesprächstermin zu vereinbaren, um zu klären, ob hier überhaupt eine Tauchtauglichkeit möglich ist. Hierzu informieren wir Sie ggf. bei einer Terminvereinbarung.
Die Durchführung der Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und muss entsprechend privat bezahlt werden. Hierzu wird eine transparente Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt. Im Regelfall fallen für die tauchsportärztliche Untersuchung mit Ruhe-EKG (i.d.R. bis incl. 39 Jahre) Gebühren in Höhe von 80,00 € (ab 01.07.2023: 85,79 €) sowie für die Untersuchung mit Belastungs-EKG (i.d.R. ab 40 Jahre) in Höhe von 95,00 € (ab 01.07.2023: 99,22 €) an. Aktuell erheben wir einen Zuschlag für besondere Hygienemaßnahmen und Mehrverbrauch an Einwegmaterialien in Höhe von 6,41 Euro pro tauchsportärztlicher Untersuchung.
Für eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung sollten Sie ca. 60 bis 90 Minuten Zeit einplanen.
Einige Krankenkassen (z.B. Die Techniker) erstellen die Kosten der Untersuchung auf Antrag teilweise.
Formulare zur Tauchtauglichkeitsuntersuchung zur Vorbereitung auf den Termin in der Praxis
GTÜM: Tauchmedizinischer Untersuchungsbogen für das Sporttauchen (Erwachsene)
GTÜM: Untersuchungsbogen für Kinder- und Jugendliche
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für Taucherarbeiten ("G31") darf ich aufgrund der rechtlichen Situationen nicht durchführen, dieses muss durch einen Facharzt für Arbeitsmedizin bzw. einen Arzt für Betriebsmedizin erfolgen. Arbeitsmedizinisch tätigen Kollegen biete ich gerne gemäß §7 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) die fachliche Mitbeurteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.
Die Tauglichkeitsuntersuchung für DLRG-Einsatztaucher gemäß verbandsinternen Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV-R 105-002 ("Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen") sowie für Signalfrauen/Männer darf ich durchführen. Interessierte DLRG-Gliederungen sprechen mich bitte an, um das weitere Vorgehen und die Kosten zu besprechen.
Sonstige Tauchmedizinische Fragestellungen
Auf Wunsch biete ich auch gerne tauchmedizinische Beratung zu
„Wunschthemen“ an. Die Abrechnung muss hier ebenfalls privat
erfolgen und orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte
(GOÄ).
Vorträge / Ausbildung
Interessierten Tauchsportverbänden / -vereinen sowie Veranstaltern ärztlicher Fortbildungen stehe ich gerne als Referent zu verschiedenen Fragen und Themen der Tauchmedizin zur Verfügung.In der Vergangenheit durfte ich bereits bei verschiedenen Veranstaltungen der DLRG, des Tauchsportverbandes NRW, des Saarländischen Tauchsportbundes, den Bonner-Tauchersymposium etc. als Referent tätig sein.